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   BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 107.17   

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https://dejure.org/2017,19069
BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 107.17 (https://dejure.org/2017,19069)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.2017 - 1 B 107.17 (https://dejure.org/2017,19069)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - 1 B 107.17 (https://dejure.org/2017,19069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Drohen einer flüchtlingsrechtlich beachtlichen Verfolgung gegenüber syrischen Asylbewerbern wegen einer möglichen Wehrdienstentziehung; Schlüssige Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drohen einer flüchtlingsrechtlich beachtlichen Verfolgung gegenüber syrischen Asylbewerbern wegen einer möglichen Wehrdienstentziehung; Schlüssige Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Drohen einer flüchtlingsrechtlich beachtlichen Verfolgung gegenüber syrischen Asylbewerbern wegen einer möglichen Wehrdienstentziehung; Schlüssige Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 107.17
    Etwas anderes gilt aber, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 107.17
    1.2 Das Berufungsgericht hat in dem angegriffenen Beschluss die Frage, ob dem Kläger wegen einer möglichen Wehrdienstentziehung eine auch flüchtlingsrechtlich beachtliche Verfolgung drohe, ausdrücklich geprüft und - unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16.OVG - dahin erkannt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür bestünden, dass dem Kläger etwa bei Rückkehr drohende Maßnahmen aus einem der in § 3 AsylG genannten Gründe (konkret: wegen einer als der Wehrdienstentziehung zugrunde liegend vermuteten politischen Opposition zum Regime) ergehen würden.
  • VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Die studienbedingte Gesamtausbildungsdauer darf im Allgemeinen 10 Jahre nicht überschreiten (Nr. 16.2.7 AufenthG-VwV; so auch Fehrenbacher , HTK-AuslR / § 16 AufenthG / zu Abs. 2 Rn. 9 und mwN: VG Schleswig, Beschluss vom 10.8.2017- 1 B 107/17).

    Diese Vorgaben der (das Gericht nicht bindenden) Verwaltungsvorschrift entsprechen der gängigen und soweit ersichtlich herrschenden Rechtsprechung (siehe zu alldem mwN: Fehrenbacher , HTK-AuslR / § 16 AufenthG / zu Abs. 2 Rn. 1-9 und VG Schleswig, Beschluss vom 10.8.2017- 1 B 107/17).

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