Rechtsprechung
BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 107.17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Drohen einer flüchtlingsrechtlich beachtlichen Verfolgung gegenüber syrischen Asylbewerbern wegen einer möglichen Wehrdienstentziehung; Schlüssige Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Drohen einer flüchtlingsrechtlich beachtlichen Verfolgung gegenüber syrischen Asylbewerbern wegen einer möglichen Wehrdienstentziehung; Schlüssige Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- rechtsportal.de
Drohen einer flüchtlingsrechtlich beachtlichen Verfolgung gegenüber syrischen Asylbewerbern wegen einer möglichen Wehrdienstentziehung; Schlüssige Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 17.11.2016 - 1 K 5423/16
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 1 A 10689/17
- BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 107.17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 107.17
Etwas anderes gilt aber, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16
Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer
Auszug aus BVerwG, 29.05.2017 - 1 B 107.17
1.2 Das Berufungsgericht hat in dem angegriffenen Beschluss die Frage, ob dem Kläger wegen einer möglichen Wehrdienstentziehung eine auch flüchtlingsrechtlich beachtliche Verfolgung drohe, ausdrücklich geprüft und - unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16.OVG - dahin erkannt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür bestünden, dass dem Kläger etwa bei Rückkehr drohende Maßnahmen aus einem der in § 3 AsylG genannten Gründe (konkret: wegen einer als der Wehrdienstentziehung zugrunde liegend vermuteten politischen Opposition zum Regime) ergehen würden.
- VG Schleswig, 23.08.2018 - 11 B 91/18
Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Die studienbedingte Gesamtausbildungsdauer darf im Allgemeinen 10 Jahre nicht überschreiten (Nr. 16.2.7 AufenthG-VwV;… so auch Fehrenbacher , HTK-AuslR / § 16 AufenthG / zu Abs. 2 Rn. 9 und mwN: VG Schleswig, Beschluss vom 10.8.2017- 1 B 107/17).Diese Vorgaben der (das Gericht nicht bindenden) Verwaltungsvorschrift entsprechen der gängigen und soweit ersichtlich herrschenden Rechtsprechung (…siehe zu alldem mwN: Fehrenbacher , HTK-AuslR / § 16 AufenthG / zu Abs. 2 Rn. 1-9 und VG Schleswig, Beschluss vom 10.8.2017- 1 B 107/17).